60 % Grundzuschuss
Ohne erhöhten Bonus: 60 % der festgelegten Kosten der Regelversorgung, nicht 60 % jeder frei gewählten Behandlung.
Von der Zahnkrone bis zum Implantat: Entdecken Sie typische Preisbereiche, verständliche Rechenbeispiele und erfahren Sie, wie sich der mögliche Eigenanteil zusammensetzt.
Kostenbeispiele ansehen →Die folgenden Beträge sind grobe Orientierungsbereiche für Deutschland und keine verbindlichen Angebote. Die tatsächlichen Kosten hängen insbesondere von Befund, Zahnposition, Anzahl der Implantate, Materialien, Labor, Aufwand und Gebühren ab. Zuschüsse sind nicht pauschal abgezogen.
| Behandlung | Grobe Gesamtkosten | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Professionelle Zahnreinigung (PZR) | 80–150 € | Zeitaufwand, Zahnstatus und Praxis |
| Keramik-Inlay | 400–900 € | Größe, Werkstoff und Labor |
| Zahnkrone (z. B. Keramik) | 600–1.500 € | Material, Zahnposition und Aufwand |
| Dreigliedrige Zahnbrücke | 1.500–3.500 € | Material, Pfeilerzähne und Labor |
| Einzelimplantat inklusive Krone | 2.000–4.500 € | Implantat, Aufbau, Krone; Knochenaufbau ggf. zusätzlich |
| Teilprothese | 500–2.000 € | Konstruktion, Halteelemente und Material |
| Vollprothese je Kiefer | 700–1.800 € | Ausführung, Anpassung und Labor |
| Knochenaufbau | 300–1.500 € oder mehr | Technik, Ausdehnung und Material |
Wichtig: Bei komplexen Implantatversorgungen oder umfangreichem Zahnersatz können die Kosten deutlich über diesen Bereichen liegen. Der verbindliche Maßstab ist der individuelle Heil- und Kostenplan.
Die Beispiele sind rein fiktiv und zeigen nur, wie eine Rechnung aussehen kann. Die angenommenen Kassenzuschüsse sind keine allgemeingültigen Festzuschüsse. Sie werden im Einzelfall nach Befund und Regelversorgung bestimmt.
Bei einer höherwertigen Krone kann die Differenz zur Regelversorgung zu einem größeren Eigenanteil führen.
Ein Implantat ist häufig eine andersartige Versorgung. Die GKV zahlt in der Regel einen befundbezogenen Festzuschuss zum Zahnersatz; das Implantat selbst ist grundsätzlich keine reguläre Kassenleistung, von eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen.
Der Zuschuss orientiert sich am Befund und der Regelversorgung, nicht automatisch an einem festen Prozentsatz der tatsächlich gewählten Brücke.
Bei Inlays gelten andere Erstattungsregeln als bei Zahnersatz. Eine mögliche Kassenleistung hängt von der medizinischen Situation und den Voraussetzungen ab.
Bei Zahnersatz erhalten gesetzlich Versicherte normalerweise einen befundbezogenen Festzuschuss. Er wird anhand der medizinisch notwendigen Regelversorgung bestimmt. Seit 2020 beträgt der Zuschuss grundsätzlich 60 % der für die Regelversorgung festgelegten Kosten. Mit nachgewiesenen regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen kann er auf 70 % beziehungsweise 75 % steigen.
Ohne erhöhten Bonus: 60 % der festgelegten Kosten der Regelversorgung, nicht 60 % jeder frei gewählten Behandlung.
Bei entsprechend dokumentierter Vorsorge über fünf beziehungsweise zehn Jahre. Die genauen Voraussetzungen sind zu beachten.
Bei erfüllten Einkommensvoraussetzungen kann die Regelversorgung vollständig übernommen werden. Höherwertige Leistungen können dennoch Eigenanteile auslösen.
Vor umfangreichem Zahnersatz sollten Behandlung, voraussichtliche Kosten und Kassenzuschuss im Heil- und Kostenplan geprüft werden.
Beispiel zur Systematik: Kostet eine fiktive Regelversorgung 800 €, ergeben sich rechnerisch 480 €, 560 € oder 600 € Zuschuss bei 60 %, 70 % oder 75 %. Wählen Sie eine Behandlung für 2.500 €, bleibt der Zuschuss grundsätzlich am Befund und der Regelversorgung orientiert.
Monatsbeiträge hängen von Eintrittsalter, Tarif, Leistungsniveau, Gesundheitsfragen und Beitragsmodell ab. Ein günstiger Beitrag bedeutet nicht automatisch eine gute Absicherung. Vergleichen Sie insbesondere:
Ein individueller Vergleich ist sinnvoller als ein pauschales Beitragsversprechen. Unser Kurzcheck oben hilft, Ihren Bedarf für eine persönliche Beratung einzuordnen.
Als grobe Orientierung häufig etwa 2.000 bis 4.500 € für die Versorgung eines Zahns. Bei Knochenaufbau, aufwendiger Diagnostik oder besonderen Materialien kann es mehr werden.
Das hängt von Befund, gewählter Versorgung und GKV-Festzuschuss ab. Bei höherwertigen Materialien kann ein erheblicher Eigenanteil entstehen.
Nein, nicht pauschal. Der Bonus von bis zu 75 % bezieht sich auf die Kosten der festgelegten Regelversorgung zum Befund und nicht automatisch auf die gesamte Implantatrechnung.
Manche Tarife werben mit hohen Erstattungsquoten. Entscheidend ist, worauf sich der Prozentsatz bezieht, wie die GKV-Leistung angerechnet wird und welche Grenzen, Ausschlüsse und Voraussetzungen gelten.
Bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind bei vielen Tarifen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Vor einem Abschluss müssen die Gesundheits- und Antragsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Beantworten Sie oben drei Fragen oder starten Sie die persönliche Vergleichsanfrage.
Hinweis: Alle Preisangaben sind unverbindliche illustrative Orientierungswerte, keine aktuellen Gebührenlisten oder Angebote. Für die persönliche Kalkulation gelten die individuellen Unterlagen der Zahnarztpraxis, der GKV-Bescheid und die Bedingungen eines konkreten Tarifs.